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Arbeit der Zukunft

Das Tarifvertragssystem muss gestärkt werden
05.07.2010


Das Tarifvertragssystem muss gestärkt werden. Wir wollen die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung und die kollektive Nachwirkung von Tarifverträgen sowie ein Bundestariftreuegesetz, das öffentliche Aufträge, Förderungen und staatliche (Re-)Finanzierungen an repräsentative Tarifverträge knüpft. Zudem sollen sogenannte OT-Mitgliedschaften in Arbeitgeberverbänden untersagt werden.

Wir brauchen einen armutsfesten gesetzlichen Mindestlohn. Er muss durch eine politische Entscheidung unverzüglich auf mindestens 12 Euro angehoben werden. Soloselbstständige und Plattformbeschäftigte brauchen branchenspezifisch angemessene Vergütungen. 

Wir wollen mehr Mitbestimmungsrechte von Betriebs- und Personalräten bezogen auf Arbeits- und Gesundheitsschutz, Weiterbildung, digitale Arbeit und künstliche Intelligenz (KI), Fremdpersonaleinsatz, Personalbemessung und Beschäftigungssicherung.

Wir wollen gute mitbestimmte Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten einschließlich der Beamtinnen und Beamten. In der Unternehmensmitbestimmung sind Mitbestimmungsvermeidung oder -flucht durch europäische und nationale Gesetze zu verhindern.

Wir fordern das Ende des Doppelstimmrechts für Aufsichtsratsvorsitzende in mitbestimmten Aktiengesellschaften. Die sachgrundlose Befristung muss abgeschafft und Kettenbefristungen müssen überwunden werden, Befristungen nach Sachgrund sind einzuschränken. Auch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz muss entsprechend verändert werden.

Werkverträge werden häufig genutzt, um Tarifstandards und andere Normen zu unterlaufen. Dieser Missbrauch von Werkverträgen muss durch wirksame Gesetze und Kontrollen verhindert werden. In der Zeit- und Leiharbeit brauchen wir gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen vom ersten Tag der Verleihung an, plus 10% Flexibilitätszulage. Der Streikbrechereinsatz muss in allen Fällen untersagt werden.

Minijobs müssen in sozialversicherungspflichtige Arbeit umgewandelt werden. Die Corona-Pandemie darf nicht zu einer verlorenen Generation führen. Junge Menschen brauchen eine gute Ausbildung. Es muss eine Ausbildungsgarantie geben, und das BAföG umfassend reformiert werden. Den Gender Pay Gap endlich überwinden. Wir fordern ein Entgeltgleichheitsgesetz mit verbindlichen Prüfverfahren, einer Berichtspflicht für Unternehmen und das Verbandsklagerecht für Gewerkschaften. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitsschutzgesetz. Deshalb lehnen wir jegliche Verschlechterungen ab. Das betrifft auch die Flexibilisierung und Verlängerung von Ladenöffnungszeiten im Handel, die Wochenendarbeit und den Sonntagsschutz.

Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen konsequent umgesetzt und ausgebaut werden. Erwerbstätige brauchen auch in der digitalen Arbeitswelt mehr Zeitsouveränität für unterschiedliche Lebensphasen sowie für den Wandel von Arbeit in Verbindung mit geförderter Bildungsteilzeit und einem Weiterbildungsgesetz. Zudem müssen die Schutz- und Mitbestimmungsrechte ausgeweitet werden. Dies betrifft u.a. mobile Arbeit/Homeoffice sowie die Plattformarbeit.

Die materielle Absicherung in der Arbeitslosenversicherung ist zu verbessern: Erwerbsbiografien wertschätzen – Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes anpassen. Das Grundsicherungssystem muss verändert werden: Zumutbarkeitsregelungen auf gute Arbeit ausrichten – Qualifikationsschutz wiedereinführen. Regelsätze und Hinzuverdienstmöglichkeit erhöhen. Sanktionsregime aufheben, das soziokulturelle Existenzminimum darf nicht sanktioniert werden.

Aktive Arbeitsmarktpolitik stärken. Wir brauchen eine staatliche Qualifizierungsoffensive für den Statuserhalt von Fachkräften und für eine soziale Aufstiegsmobilität von Beschäftigten und Erwerbslosen. Dem Recht auf Beratung muss ein Recht auf Förderung folgen.

Für in strukturelle Schieflagen geratende Branchen – wie Teile des Luftverkehrs, dem Handel oder Tourismus – braucht es Transformationsfonds für Beschäftigte und Unternehmen, die auch mit dem Ausbau des öffentlichen Beschäftigungssektors verbunden werden können. Eine Verlängerung der Bezugsdauer des Transferkurzarbeitergelds sowie die Übernahme von Weiterbildungskosten sind erforderlich.

 

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