Solo-Selbstständige

Förderprogramm für Veranstaltungen

Förderung der Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen zur Milderung der Corona bedingten Einnahmeausfälle
25.11.2020


Der Senat hat am 20.10.2020 auf Antrag der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa ein Programm zur „Förderung der Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen zur Milderung der Corona bedingten Einnahmeausfälle“ beschlossen.

Auf dieser Grundlage können vorbehaltlich der Beschlüsse der Deputation für Wirtschaft und des Haushaltsausschusses im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierungen Veranstaltungen oder Veranstaltungsreihen auf Antrag gefördert werden. Antragsberechtigt sind Veranstalter gleich welcher Rechtsform mit Sitz in Bremen oder Bremerhaven. Nicht antragsberechtigt sind Veranstalter, die mehr als 50% ihrer Betriebskosten mit öffentlichen Zuschüssen bestreiten.

Förderfähig werden konkrete Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen (z.B. Comedy, Livemusik, Klassik, Theater, Kleinkunst etc.) mit städtischer Relevanz, die zur Aufrechterhaltung der Kultur- und Unterhaltungsangebotsstruktur in Bremen und Bremerhaven beitragen. Die Veranstaltungen müssen gemäß der jeweilig geltenden Corona-Verordnung und der dort genannten zulässigen Publikumszahl durchgeführt werden.

Weiterlesen: www.wfb-bremen.de/...