Im letzten Tarifabschluss haben wir einen Vertretungszuschlag vereinbart, der honorieren soll, wenn kurzfristig ein Dienst übernommen wird, für den ich eigentlich nicht vorgesehen bin.
Nun hören wir aus der Praxis, dass einige Arbeitgeber diese Regelung unterschiedlich auslegen. Daher hier ein paar Praxisbeispiele, wann der Vertretungszuschlag anfällt und wann er nicht anfällt.
Alle Infos hierzu findet ihr im Download