Beamt*innen Nds-Bremen

Niedersächsische Landesregierung bringt Besoldungserhöhungen auf den Weg

ver.tell aktuell (05/2024): Kurznachrichten für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen und Bremen vom 26.07.2024
26.07.2024
Niedersächsische Landesregierung bringt Besoldungserhöhungen auf den Weg

Dank der Beteiligung von ver.di-Beamtinnen und Beamten an zahlreichen Aktionen und Gesprächen im Rahmen der Tarif- und Besoldungsrunde der Länder können wir auch den zweiten Schritt der Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen bekanntgeben:

Niedersächsische Landesregierung bringt Besoldungserhöhungen ab dem 01.11.24 und zum 01.02.25 auf den Weg und plant Neuregelung für Zuverdienst für Ruhestandsbeamte
Am 23.07. hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen mit folgenden Punkten:

  • Erhöhung der Grundgehälter zum 01.11.24 um 200€ und weiterer Zulagen um linear 4,76%.
    (für Versorgungsempfänger*innen entsprechend eine Erhöhung um den persönlichen Versorgungssatz)
  • Erhöhung der Besoldung- und Versorgungsbezüge zum 01.02.25 um weitere 5,5%
  • Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 01.11.24 um 100€ und zum 01.02.25 um 50€ erhöht werden
  • Für das Jahr 2024 wird einmalig eine Sonderzahlung für jedes erste und zweite Kind in Höhe 1000€, soweit die Kinder bei der Besoldung berücksichtigt werden.
    Hinweis: dies ist unabhängig vom Familienergänzungszuschlag. 

Die neue Verordnung zum Familienergänzungszuschlag liegt seit dem 05.07.24 vor:
Hinweise zu den Anspruchsvoraussetzungen zur Zahlung des Familienergänzungszuschlags | Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) (niedersachsen.de)

Teil des Gesetzentwurfes ist auch, dass bei Ruhestandsbeamt*innen, die weiter im öffentlichen Dienst arbeiten wollen nach Erreichen der beamtenrechtlichen Altersgrenze Einkommen nicht
mehr auf die Versorgungsbezüge angerechnet wird.

Der Gesetzentwurf ist nun in der Verbandsbeteiligung, wir werden entsprechend auch für Euch dazu Stellung nehmen. So vermissen wir zum Beispiel endlich eine Umsetzung der Zusagen,
dass der Anwärtersonderzuschlag für die Feuerwehr über den 31.12.24 hinaus verlängert wird.

Im Folgenden muss dann noch der Niedersächsische  Landtag über das Gesetz entscheiden.

Quelle:  
Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf Beamtinnen und Beamte sowie Senkung von Hürden bei der Weiterbeschäftigung von Ruhestandsbeamtinnen und -beamten | Nds. Staatskanzlei (niedersachsen.de)