Beamt*innen Nds-Bremen

Das Dezemberplenum im Niedersächsischen Landtag wird spannend!

kurz und bündig (04/2024) für Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen und Bremen
08.11.2024

Am Rande des Novemberplenums hat sich eine ver.di-Delegation bestehend aus der stv. Landesleiterin Stefanie Reich und den Landesbeamt*innenvorstandsmitgliedern Hubert Flaßpöhler, Mario Kraatz und Matthias Schrade mit Innenpolitiker*innen von SPD und Grünen zu beamtenpolitischen Fragestellungen ausgetauscht.

Ein sehr fruchtbarer Austausch:

  • Anwärtersonderzuschlag für den Bereich der Berufsfeuerwehren
    Erfreuliches gibt es zum Thema Anwärtersonderzuschlag zu berichten. Die Verlängerung der bisherigen Regelung über den 31. Dezember 2024 soll bereits heute im Ministerialblatt veröffentlicht werden. Das ist ein unverzichtbarer Baustein, um dem Fachkräftemangel bei den Berufsfeuerwehren entgegen zu wirken. Dadurch wird der Vorbereitungsdienst attraktiver und die Wahrscheinlichkeit, dass sich junge Menschen für die Berufsfeuerwehr entscheiden, deutlich höher!

  • Bildungszeit für Beamt*innen
    Dieses Thema haben wir bei der Gelegenheit erneut in Erinnerung gerufen und darauf verwiesen, dass hier die Umsetzung des Koalitionsvertrages noch aussteht. Das wird dieses Jahr allerdings nicht mehr erfolgen.

  • Sonderurlaub zur Betreuung und Pflege von erkrankten Kindern
    Diesen Punkt haben wir neu eingebracht. Hintergrund ist, dass die Regelungen in § 9a der Sonderurlaubsverordnung (SUrlVO) deutlich hinter den Regelungen zur Gewährung von Kinderkrankengeld bei gesetzlich versicherten Tarifbeschäftigten zurückbleiben. Hier haben wir eine Angleichung gefordert.

  • Leistungsorientierte Bezahlung für Kommunalbeamt*innen
    Hier gibt es ebenfalls eine erfreuliche Entwicklung. Unsere Hartnäckigkeit zahlt sich aus und zwar im wahrsten Sinne des Wortes! Der Landtag soll noch im Dezember eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) beschließen, die die Unsicherheiten und unterschiedlichen Auffassungen zur Auslegung des § 53 Abs. 7 NBesG ausräumt und dafür sorgt, dass hier auch künftig ein Gleichklang zwischen Tarif- und Besoldungsbereich gewährleistet ist. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Betriebsfriedens, der insbesondere durch das Engagement der Kolleg*innen in Osnabrück und Braunschweig möglich wurde. An dieser Stelle auch ein Dank an unsere Innenministerin Daniela Behrens, die uns in unzähligen Gesprächen zur Verfügung gestanden und unser Anliegen unterstützt hat!

Mit kollegialen Grüßen
Christiane Schömburg & Matthias Schrade