Am Donnerstag, den 01.08.2024 fand beim Senator für Finanzen ein Gespräch mit dem DGB und den Gewerkschaften GEW, GdP und ver.di über die Anpassung der Besoldung und Versorgung für 2023 bis 2025 statt.
Unsere Kritik an der bisherigen Besoldung und Versorgung hat gewirkt. Der neue Gesetzentwurf übertrifft den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023.
Der Gesetzentwurf könnte für 2023 eine verfassungskonforme Besoldung und Versorgung sicherstellen, jedoch bleibt dies für 2024 und 2025 offen. Die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts sind klar, aber es gibt unterschiedliche Ansichten über die anzusetzenden Werte, wie z.B. die Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Einigkeit besteht darin, dass einige der für die Berechnung benötigten Daten vollständig erst 2025 verfügbar sein werden.
Björn Fecker, der Senator für Finanzen, hat zugesagt, Anfang 2025 die Besoldung und Versorgung für 2024 unter Beteiligung des DGB neu zu berechnen und bei verfassungswidriger Unteralimentation rückwirkend Nachzahlungen zu leisten.
Weiterhin sicherte das Finanzressort zu, den Entwurf schnell in die Bürgerschaft einzubringen, damit das Gesetz bald beschlossen wird und die Erhöhungen an die Kolleginnen und Kollegen zum Stichtag 01.11.2024 ausgezahlt werden können.
Gewerkschaftssekretärin