Im Februar hat Bundessozialminister Hubertus Heil, SPD, seinen Vorschlag für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Grundrente vorgestellt. Darüber streiten sich die Koalitionär*innen seither heftig, denn Heil möchte auf eine Bedürftigkeitsprüfung verzichten. Während die SPD den Vorschlag ihres Ministers unterstützt, kündigte die CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer an, ihre Partei werde dem Plan ohne Bedürftigkeitsprüfung nicht zustimmen. Sie will, dass das gesamte Haushaltseinkommen sowie Vermögen über 5000 Euro angerechnet werden, bevor ein Anspruch besteht. Nach dem Heil’schen Plan könnten drei bis vier Millionen Menschen Grundrente beziehen. Setzen sich hingegen die Unionsparteien mit dem Wunsch nach Prüfung durch, hätten nur noch 150 000 bis 200 000 Menschen Anspruch darauf.
Der Debatte um die Bedürftigkeitsprüfung liegen unterschiedliche Vorstellungen von Absicherung im Alter zugrunde. Eine Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung wäre innerhalb des staatlichen Fürsorgesystems angesiedelt, in dem das Sozialhilferecht gilt. Würde sie ohne die Prüfung gezahlt, wäre sie innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung angesiedelt. Dann wäre sie eine Versicherungsleistung, mit der automatisch Zeiten aufgewertet werden sollen, in denen mindestens 0,2 Entgeltpunkte erreicht wurden. Diese werden verdoppelt – maximal bis zu einer Obergrenze von 0,8 Entgeltpunkten. Das betrifft aus heutiger Sicht Bruttoeinkommen zwischen 650 und knapp 2600 Euro im Monat. Voraussetzung dafür sind 35 Jahre Pflichtbeitragszeiten, vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege.
Ein Meilenstein
Für den ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske ist dieser Vorschlag ein „Meilenstein in der Auseinandersetzung um eine bessere Rente“. Mit ihrer Verweigerung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung lasse Kramp-Karrenbauer „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit niedrigen Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten im Regen stehen“.
Im günstigsten Fall kann man nach den Vorschlägen Heils auf einen Zuschlag von bis zu 448 Euro im Monat kommen. Finanziert werden soll die Grundrente aus Steuermitteln. Ergänzt hat der Minister sein Grundrentenkonzept um zwei weitere Zahlungen: einen pauschalen Freibetrag für das Wohngeld in Höhe von 125 Euro und einen Freibetrag von bis zu 106 Euro in der Grundsicherung. Vorgelegt werden soll der Gesetzentwurf im Frühjahr. Heike Langenberg
______________________
Weitere Themen in der aktuellen ver.di NEWS (01/2019)
KATASTROPHALE BEDINGUNGEN
ver.di fordert für die Paketbranche eine Nachunternehmerhaftung auch für die Sozialversicherungsbeiträge
IRRWEG BEENDET
Künftig gibt es bei der Deutschen Post wieder einen Betrieb mit einem Tarifvertrag
OHNE PLAN, OHNE VISION
Arbeitnehmervertreter*innen wehren sich gegen eine mögliche Fusion von Commerzbank und Deutscher Bank
„UNION BUSTING“ IST STRAFBAR
Bei der Staatsanwaltschaft Augsburg haben Betriebsräte einen festen Ansprechpartner
ERNEUT MEHR FRAUEN
Mitgliederentwicklung zeigt auch einen leichten Anstieg bei den erwerbstätigen Mitgliedern
ALLEIN IM ALTER LEBEN
Irene Götz hat in ihrem Buch „Kein Ruhestand“ lesenswerte Porträts von Rentnerinnen zusammengestellt, deren Rente für einen Ruhestand in Würde nicht ausreicht.
Link: Zur aktuellen ver.di NEWS (01/2019)