Öffentlicher Dienst

Es geht um die Wurst

08.02.2019

Die Gewerkschaft ver.di ruft die Beamt*innen und Anwärter*innen der Feuerwehr Bremen und umliegende Verwaltungsbereiche am

Montag, den 11. Februar 2019 ab 12.00 Uhr
zu einer „aktiven Mittagspause“ an der Feuerwache 2
(Benningsenstr. 16, 28207 Bremen)

auf.

Mit Öffentlichkeits- und Informationsaktionen an der belebten Kreuzung wollen die Kolleg*innen ihren Forderungen nach einer Besoldungserhöhung von 6% und mindestens 200 Euro Nachdruck verleihen. Auch für die Beamtenanwärter*innen wird eine Erhöhung der Bezüge von 100 Euro gefordert.

„Die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung der Tarifergebnisse auf Beamt*innen ist das Mindeste, was in Bremen geschehen muss. Dies langt aber für die dringend notwendige Attraktivitätssteigerung in vielen Bereichen nicht aus“, führt dazu Lars Hartwig, Vorsitzender des ver.di Beamtenausschusses, aus.

„Die Feuerwehrkolleg*innen fordern, dass ihre Zulage endlich erhöht, dynamisiert und wieder ruhegehaltsfähig gemacht wird. Auch der belastende Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) muss auch bei der Feuerwehr auf fünf Euro pro Stunde angehoben werden. Um zukünftig noch genügend Nachwuchs zu bekommen, wird die Erhöhung des Anwärter*innensonderzuschlages von 50% auf 90% dringend benötigt“, ergänzt Felemez Tali, ver.di Betriebsgruppensprecher der Feuerwehr Bremen.

„Zukünftig muss bei der Feuerwehr dringend eine neue Sonderlaufbahn her, die in der Besoldungsgruppe A8 anfängt und in der Besoldungsgruppe A11 endet. Mittlerweile müssen alle Feuerwehrbeamt*innen drei für sich abgeschlossene Berufsausbildungen absolvieren, die sie für ihre multifunktionalen Aufgaben benötigen. Dazu kommen noch zahlreiche Spezialausbildungen. Dies kann man nicht dauerhaft anderen Laufbahnen, in denen nur eine Ausbildung benötigt wird, gleichsetzen. Die verkürzte Lebensarbeitszeit muss dabei aufgrund der besonderen Belastungen auf jeden Fall erhalten bleiben“, erläutert Ingo Tebje, zuständiger ver.di Gewerkschaftssekretär, die Sondersituation der Feuerwehr.

 

Botschaft ist klar: Streik

Bislang sei noch gar nicht über Fragen eines Lohnabschlusses geredet worden. Stattdessen sei es in erster Linie um notwendige Regelungen für einzelne Berufsgruppen zum Beispiel im IT-Bereich oder in der Krankenpflege gegangen. Hier sei aber deutlich geworden, dass die Arbeitgeber die notwendigen strukturellen Verbesserungen mit möglichen Lohnerhöhungen verrechnen wollten.

Diese Maxime der Kostenneutralität ist für Bsirske in No-Go. Als Beispiel nannte er die notwendigen Attraktivitätssteigerungen in der Pflege. In der jetzigen Tarifrunde der Länder verhandelt ver.di unter anderem für die Beschäftigten der Unikliniken. Die TdL-Vertreter*innen wollen entsprechende finanzielle Verbesserungen für diese Beschäftigtengruppe auf das Volumen eines möglichen Lohnabschlusses anrechnen. Dabei hat der Gesetzgeber sogar festgelegt, dass Kosten, die durch Tarifsteigerungen in der Pflege entstehen, refinanziert werden. Es könne nicht sein, sagte Bsirske auch mit Blick auf andere Berufsgruppen, dass Engpassbereiche aufgewertet werden und dafür andere Länderbeschäftigte keine Lohnsteigerungen erhalten sollen.

ver.di fordert für die 2,3 Millionen Beschäftigen der Bundesländer 6,0 Prozent, mindestens aber 200 Euro mehr. Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen. Azubis sollen mindestens 100 Euro im Monat mehr bekommen. Für die Azubis und Praktikant*innen soll die Übernahmeregelung nach erfolgreicher Ausbildung wieder in Kraft genommen werden. Ihr Urlaubsanspruch soll auf 30 Tage angehoben werden. Auch die Ausbildungsbedingungen von Studierenden in praxisintegrierten Studiengängen soll geregelt werden.

In der Pflege fordert ver.di zusätzlich die Anhebung der Tabellenwerte der sogenannten Pflegetabelle um 300 Euro. Für Beschäftigte im Wechselschicht und Schichtdienst soll der Zusatzurlaub um 50 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig erwartet ver.di für die Länderbeschäftigten strukturelle Verbesserungen in der Eingruppierung, wie sie bereits bei den Verhandlungen mit dem Bund und den Kommunen vollzogen wurden. Auch soll die Entgeltordnung verbessert werden. Der Abschluss soll dann zeit- und inhaltsgleich auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen übertragen werden.

 

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